Ein Vorstoss der mir – wie die Stellvertretungsregelung – sehr am Herzen lag, war das Verfahrenspostulat betreffend Teilnahme an Ratssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. Eine Teilnahme an den Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs führt(e) bisher zur Beendigung des Mutterschaftsurlaubs. EIne klare Benachteiligung für werdende Mütter, weil ihre Stimme während Monaten brach lag. Es war und ist mir wichtig zu ermöglichen, dass frisch gebackene Mütter, die an den Sitzungen teilnehmen wollen, dies ohne Nachteile können. Und jene, die dies nicht möchten, eine/n Stellvertreter/in benennen können.
Es hat mich sehr gefreut, dass der Landrat nicht nur das Verfahrenspostulat überwiesen hat, sondern dass gestützt auf mein Verfahrenspostulat eine Standesinitiative in Bern eingereicht wurde, die letztlich auch gutgeheissen wurde. Es war eine spannende Erfahrung, als ich diese Standesinitiative in Bern auch vertreten durfte. Das Ergebnis ist erfreulich:
Nachzulesen auch bei: Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament, oder auch hier sowie im BZ Basel und der Solothurner Zeitung.
